Was kostet es?
Wer zahlt was?
Vorbemerkung:
Glasbruch am Fahrzeug ist über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Eine Volkaskoversicherung beinhaltet immer auch die Teilkasko.
Der Unterschied zwischen den Beiden: Bei der Teilkasko werden Sie nicht hochgestuft. D.h. im Schadensfall bleibt der Schadensfreiheitsrabatt gleich ( Ihre Prozente steigen nicht an).
Sie haben keine Teilkaskoversicherung.
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir machen Ihnen ein günstiges Angebot. Richtwerte können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht nennen, da die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen sehr stark ausgeprägt sind.
Sie haben eine Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
In diesem Fall müssen sie nichts bezahlen, egal ob Sie die Scheibe reparieren oder Tauschen lassen.
Sie haben eine Teilkasko mit Selbstbeteiligung.
- Bei einer Steinschlagreparatur müssen Sie in der Regel nichts bezahlen – die meisten Teilkaskoversicherungen übernehmen in Zusammenarbeit mit Autoglas Rosenheim aus Kulanz die Kosten der Reparatur. Sie sparen somit Ihre Selbstbeteiligung, in der Regel zwischen € 150,- und € 300,-. Dies gilt für alle teilnehmenden Versicherungen. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns bitte an.
- Die Scheibe muss getauscht werden. In diesem Fall müssen Sie vom Gesamtschaden lediglich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.
Bei Fragen:
08031 279 279